Europa2Go Podcast mit Sabine Verheyen. Rückführungen in Europa: Was jetzt verhandelt wird | mit Lena Düpont | Episode 20
Shownotes
Zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten beginnen die Verhandlungen zur neuen Rückführungsverordnung. Sie ist ein zentraler Baustein des Asyl- und Migrationspakts – und setzt genau dort an, wo bestehende Regeln in der Umsetzung an Grenzen stoßen.
Sabine Verheyen spricht mit Lena Düpont, Koordinatorin im Innenausschuss (LIBE), die an den aktuellen Verhandlungen unmittelbar beteiligt ist.
Im Mittelpunkt steht eine Frage, die politisch wie praktisch anspruchsvoll ist: Warum werden Rückkehrentscheidungen in Europa so häufig nicht umgesetzt? Die Gründe reichen von unterschiedlichen Zuständigkeiten über fehlende Dokumente bis hin zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
Kaum ein Begriff wurde zuletzt so kontrovers diskutiert wie die sogenannten „Return Hubs“ – und selten so missverstanden.
Das Gespräch führt mitten hinein in eine Debatte, die oft laut geführt wird, aber selten präzise. Es macht deutlich, warum funktionierende Rückführungsverfahren ein notwendiger Bestandteil europäischer Migrationspolitik sind – und wie eng sie mit der Verlässlichkeit eines Systems verbunden sind, das Schutz gewährt und Regeln durchsetzt.
Ein Austausch über Regeln, Umsetzung und die Frage, wie beides wieder zusammenfinden kann.
🎧 Hört rein in Folge 20 von Europa2Go mit Sabine Verheyen – und teilt eure Gedanken.
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Denn: Europa fängt bei uns allen an.
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Transkript Europa2Go mit Sabine Verheyen – Folge 20, Gast: Lena Düpont
Sabine Verheyen: Herzlich willkommen zu unserer neuen Folge von Europa2Go.
Sabine Verheyen: Und ich habe heute einen ganz besonderen Gast wieder hier, nämlich meine Kollegin Lena Düpont. Sie ist Koordinatorin im sogenannten LIBE-Ausschuss. Das hat nichts mit “sich gegenseitig gernhaben” zu tun, sondern ist eher ein Ausschuss, der sich mit den harten Fakten der Innenpolitik in Europa befasst. Unter anderem ein besonders wichtiges Thema, das Thema “Migration”.
Sabine Verheyen: Wir haben in den letzten Monaten immer wieder, und eigentlich schon seit längerem die intensiven Debatten darüber gehabt, warum Rückführungen in Europa so häufig scheitern. Dass, wenn jemand keinen Anspruch auf Asyl, keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling hat, dann trotzdem nicht zurückgeführt werden kann. Wenn jemand schwerkriminell geworden ist, etcetera, etcetera. Die Zahlen sind da sehr deutlich: Wir haben circa 500.000 Rückkehrentscheidungen in Europa, aber nur 20 % werden tatsächlich vollzogen, und das jährlich. Was sind eigentlich die wesentlichen Hebel, die man dort ansetzen muss? Was ist so die Voraussetzung im Ausgang?
Lena Düpont: Wenn ich vielleicht noch mal ganz kurz darf, einen kleinen Schritt zurück: Du hast gerade zu Beginn gesagt - vollkommen zu Recht - Asyl und Migration ist ein Thema, das uns seit Jahren auf europäischer Ebene beschäftigt. Und genau deswegen haben wir ja in der letzten Legislaturperiode auch den sogenannten Asyl- und Migrationspakt verhandelt und abgeschlossen. Und da gab es eine Richtlinie, die faktisch seit 2008 nicht mehr reformiert worden ist, die eigentlich in dem Paket hätte auch drinbleiben sollen, wo wir keine politische Einigung, insbesondere hier im Haus gefunden haben. Das lag daran, dass die grüne Berichterstatterin sich sehr weit von dem entfernt hat, was man unter Rückführung versteht. Es war eher eine “Rückführungs-Verhinderungssposition”, die sie formuliert hat. Deswegen haben wir damals gesagt: “So können wir mit dem Mandat nicht umgehen, so können wir auch nicht mit dem Rat in Verhandlung gehen. Diese Rückführungsrichtlinie, jetzt Verordnung, muss noch mal neu formuliert werden.”
Lena Düpont: Ich sage das deswegen, weil die gesamte Frage der Rückführung ganz wesentlich ist, weil es in der Logik des Paktes angelegt ist: Wenn ich Schutz auf der einen Seite für Schutzberechtigte gewähren möchte, mit all der Verantwortung, mit der Solidarität, die wir innerhalb der Europäischen Union organisieren, dann ist die zweite Seite der Medaille dazu: Diejenigen, die kein Recht auf Bleibe oder keine Bleibeperspektive in der Europäischen Union haben, die müssen folgerichtigerweise auch konsequent zurückgeführt werden. Du hast die Zahlen angesprochen. Eine von fünf Rückführentscheidungen wird tatsächlich auch umgesetzt. Das heißt nur 20 % all derer, die kein Bleiberecht in der Europäischen Union haben, werden effektiv auch aus der Europäischen Union verbracht. Und das ist natürlich eine Zahl, die für uns aus unterschiedlichen Gründen so ..., die wir so nicht stehen lassen können.
Lena Düpont: Wenn man in die Gründe hineinguckt, warum das so ist, dann gibt es dafür sehr unterschiedliche. Das eine ist tatsächlich eine administrative. Die Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich verteilt. Die Kompetenzen, die jeweiligen Ressourcen, die dahinterstecken, auch. Bei uns in Deutschland auch ein bisschen das föderale System, das es zwischenzeitlich sehr, sehr schwierig macht. Dann haben wir eine zweite Kategorie, die wir innerhalb der Europäischen Union eigentlich quasi rückführen müssten, die sogenannten “Dublin-Fälle”. Und dann haben wir einen dritten Grund, das ist relativ häufig, dass entweder die Mitwirkung der Rückzuführenden nicht ausreicht, um Staatsangehörigkeiten, Dokumente, Pässe usw. und so fort zu beschaffen. Und damit hängt natürlich auch ein Stück weit zusammen, die manchmal mangelnde Kooperation von Drittstaaten. Wo es immer wieder wichtig ist, auch darauf hinzuweisen, dass es international eine Pflicht gibt, seine eigenen Staatsangehörigen auch zurückzunehmen.
Sabine Verheyen: Ja, das ist ja eigentlich eines der Themen, das immer wieder auch diskutiert wird: Wenn Staaten sich weigern, ihre eigenen Leute zurückzunehmen. Erst recht, wenn sie kriminell geworden sind, ist es ja häufig so, dass die Staaten sagen: “Danke, ne, den wollen wir nicht mehr.” Welche Hebel hat man denn, um da anzusetzen, dass diese Rückführung, die ja ein essenzieller Bestandteil, wie du gerade richtig gesagt hast, des Migrations- und Asylpaktes ist. Welche Hebel kann man da ansetzen im Rahmen der Verordnung?
Lena Düpont: Also das, was wir jetzt vorgeschlagen haben, du hast es gerade angesprochen, das Allererste ist schon mal tatsächlich: Wir gehen von einer Richtlinie zu einer Verordnung. Das ist natürlich für die Mitgliedsstaaten an sich automatisch bindender. Deswegen ist natürlich auch die Art und Weise, wie wir jetzt diese Verordnung stricken, so relevant. Denn sie muss in der Praxis umsetzbar sein. Und muss einen Vorteil tatsächlich auch bieten im Vergleich zur alten Richtlinie, die ja an vielen Stellen eben an der Umsetzbarkeit gescheitert ist. Das heißt, wir haben uns ganz stark darauf konzentriert, tatsächlich diese feinen administrativen Hebel in der Verordnung neu zu justieren. Wir haben eine gegenseitige Anerkennung, die im Rahmen der Verhandlung diskutiert wird. Das heißt also: Ein Rückkehrentscheid in einem Mitgliedsland ist automatisch ein Rückkehrentscheid in einem anderen. Es folgt so ein bisschen der Logik zu sagen: Wenn wir einen gemeinsamen europäischen Schutzraum haben, was wir ja mit dem Pakt in gewisser Weise etabliert haben, dann muss natürlich auch die Rückkehrentscheidung gleichzeitig auch europaweit anerkannt werden. Da gibt es noch ein bisschen Hakeleien mit den Mitgliedstaaten, Ich glaube, dass wir aber da eine ganz gute Lösung finden können.
Lena Düpont: Wir haben das Zweite dann tatsächlich gemacht, ganz wesentlich für uns auch, die Mitwirkungsverpflichtung der Rückzuführenden deutlich noch mal nicht nur gestärkt, sondern eben auch im Zweifelsfall mit Konsequenzen belegt, wenn sie nicht erfolgt. Als Drittes haben wir uns sehr, sehr stark auf die Sicherheitsfälle konzentriert. Ich glaube, in allen Mitgliedstaaten kennen wir in der Zwischenzeit die Fälle, wo jemand nicht rückgeführt werden kann, aber regelmäßig sämtliche Services auseinandernimmt, randaliert, vandaliert, Menschen bedroht, teilweise auch angreift, bis hin tatsächlich zu dem einen oder anderen Fall, wo wir tragischerweise wirklich auch Todesfälle zu beklagen hatten. Und das sind Fälle, wo wir den Mitgliedstaaten schlicht und ergreifend mehr Instrumentarien, mehr Reaktionsmöglichkeiten bis eben hin zur Inhaftierung an die Hand geben müssen, um darauf zu reagieren. Das ist ein wesentlicher Teil auch unserer Schutzverantwortung den eigenen Bürgern gegenüber, das zu tun.
Lena Düpont: Und der dritte ..., vierte Punkt in dem Fall jetzt, natürlich auch eine Frage, das geht dann ein bisschen über die Rückkehrverordnung hinaus, nämlich rein in die Frage: Wie gehen wir eigentlich insgesamt mit unserer Drittstaatskooperation auf europäischer Ebene um, wo wir über Visapolitik, über wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, aber eben auch über die Frage der Zusammenarbeit beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich Grenzmanagement, im Bereich Asylverfahren, in den Drittländern selbst einen ganz, ganz wesentlichen Vorteil noch erreichen können. Bis hin natürlich zu der Frage, du erinnerst dich, ganz am Anfang, Dokumente, Pässe zu bekommen, ist etwas, was man natürlich als EU 27 vielleicht mit einem größeren Gewicht tatsächlich auch erreichen kann einem Drittstaat gegenüber, als wenn jetzt jeder einzeln von uns losläuft und möglicherweise dann auch tatsächlich noch dem anderen Mitgliedstaat ein bisschen, ja, in die Parade fährt, mehr oder weniger. Also, wenn wir in einem Drittstaat unterwegs sind und jemand verhandelt bilateral, trilateral vielleicht, idealerweise auch multilateral, also mit mehreren Ländern der Europäischen Union gemeinsam, und es heißt dann: “Im Übrigen war aber letzte Woche dann Mitgliedsland C da, und hat uns was ganz anderes gesagt“, dann kommen wir damit natürlich auch nicht so richtig weit. Das heißt: In dieser Rückführungsverordnung stecken ganz viele weitere Elemente drin, die tatsächlich unserem Anspruch an Humanität und Ordnung gerecht werden.
Sabine Verheyen: Was ja so in der Öffentlichkeit über viele Zuschriften, die wir bekommen haben, über die Medien-Debatte, auch ein viel diskutiertes Thema war, war das Thema “Return Hubs”. Wir verstehen jetzt, es ist nur ein ganz kleiner Teil dieser ganzen Verordnung. Wie soll das in der Praxis aussehen? Und warum ist das für eine funktionierende Rückkehrpolitik so entscheidend?
Lena Düpont: Der erste Punkt, den hast du gerade schon angesprochen, ist ein ganz wesentlicher: Die Return Hubs sind ein Teil in dieser gesamten Rückführungsverordnung. Das heißt, wir reden natürlich über ein Gesamtkonstrukt, das noch viel mehr Maßnahmen insgesamt beinhaltet. Das heißt, es folgt ein bisschen so dieser Logik, die wir auch im Übrigen während der gesamten Pakt-Verhandlung immer gesagt haben: Es gibt nicht DIE eine Lösung, die alles lösen kann. Es gibt das “Silver Bullet” nicht, sondern es muss ein sinnvoller Instrumentenkasten sein,
Sabine Verheyen: Der ineinandergreifen muss.
Lena Düpont: Genau richtig. Und dabei können die Return Hubs eines der Elemente sein, wo wir den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten an die Hand geben, mit Drittstaaten auf Basis von einem Memorandum of Understanding oder einem Abkommen unterschiedliche Rechtsmittel, dann mit einem Drittstaat gemeinsam nach einer Möglichkeit zu gucken, die einen solchen Return Hub haben, jeweils einzurichten.
Das Wesentliche dabei ist tatsächlich die Kriterien, die wir sonst auch an europäische Gesetzgebung, aber die auch eben in den Mitgliedstaaten auch für bilaterale oder multilaterale Verträge gelten, natürlich die Einhaltung der Menschenrechte, der Grund- und Menschenrechte, die Einhaltung unserer nationalen, europäischen, internationalen Normen gelten weiterhin. Das heißt, so ein bisschen dieser Vorwurf von “Da werden einfach Lager irgendwo, am besten noch in der Wüste aufgebaut, wo Menschen ihrem Schicksal überlassen werden, nur weil wir sie nicht mehr sehen wollen“, das greift nicht nur ins Leere, sondern ist tatsächlich auch an der Sache vollkommen vorbei. Es geht ein bisschen darum, tatsächlich so ein bisschen wie wenn man sagen würde, den “Follow the Root Approach”. Also tatsächlich auch Menschen dort Perspektiven zu bieten, wo sie vielleicht auch näher an der Heimat dranbleiben können, wo sie tatsächlich auch sich eine Bleibeperspektive aufbauen können. Gleichzeitig aber auch deutlich zu machen: Kein Bleiberecht innerhalb der Europäischen Union bedeutet eben nicht, wie es jetzt jahrzehntelang der Fall gewesen ist, dass man einfach trotzdem bleiben kann, weil es keinen Staat gibt, in den man zurückgeführt werden kann.
Sabine Verheyen: Es wurde ja viel darüber diskutiert, es konnte keine Einigung mit den Sozialdemokraten hier im Europäischen Parlament erzielt werden. Wir haben ja eine Position gehabt als Bundesregierung, wo wir ja mit der SPD in einer Koalition sind. Es gab eine klare Positionierung, auch Deutschlands, im Rat zu diesem Thema. Und trotzdem konnte hier mit den Sozialdemokraten in Europa keine Einigung gefunden werden. Warum konnte sich die S&D trotz dieser dringenden Problematik, wir kriegen es ja auch immer wieder aus der Bevölkerung gespiegelt, dass man möchte, dass es jetzt endlich eine Lösung gibt, eine gewisse Ordnung auch in der Migrationspolitik und eine funktionierende europäische Migrationspolitik. Warum konnte die S&D sich trotz dieser drängenden Probleme nicht auf Kompromisse mit der EVP verständigen? Am Ende haben wir die EVP-Linie zur Abstimmung dann stellen müssen, weil kein Kompromiss möglich war.
Lena Düpont: Ja, nicht nur die EVP-Linie, sondern tatsächlich auch eine Kombination aus dem Ratsmandat, also das, was der Rat schon beschlossen hatte. Eine Kombination in Kombination mit dem Kommissionsmandat, wo wir gesagt haben, das ist der europäische Teil, den wir gerne auch sehr schützen wollen. Plus, in der Tat, ein paar Positionen von uns dazu, die wir seit Anfang der Legislaturperiode in unterschiedlichsten Formen, Farben und Formaten immer wieder auch formuliert haben, nicht zuletzt auch in unserem EVP-Fraktionspapier zum Thema Asyl und Migration, wo das klar drinsteht. Also nichts Überraschendes in dem Sinne und ich bedauere das sehr, dass die S&D-Kollegen da nicht mitgehen konnten. Nicht nur vor dem Hintergrund, was du gerade angesprochen hast, dass es auf Bundesebene eine klare Beschlusslage der Koalition gibt, sondern auch, weil wir an vielen Stellen gesehen haben, es ist gar nicht mehr so, dass sie sich gar nicht bewegt haben. Wir haben ja in vielen Gesprächen, in vielen Verhandlungsrunden auch durchaus Fortschritte mit Ihnen erzielt. Wenn man sich das Abstimmungsergebnis im Innenausschuss dann aber anguckt: zwei von drei Kompromissen, die sogenannten “Azmani-Kompromisse”, die vorgeschlagen worden sind, haben sie auch nicht mitgetragen. Also, dieses Narrativ von: “Wir hätten ja gekonnt, wenn nur noch ein bisschen weiter verhandelt worden wäre”, ist damit auch zusammengefallen. Und insofern, finde ich, gibt es jetzt immer noch eine Möglichkeit für die Kollegen von der S&D dann, wenn das Trilogergebnis zurückkommen sollte ins Parlament, sich auch auf die Seite wirklich derer zu stellen, die eine Ordnung wollen, die auch ein Versprechen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern einlösen wollen. Denn wir haben versprochen, dass wir für Ordnung und für Humanität in der Asyl- und Migrationspolitik sorgen. Und wie wir es ganz am Anfang gesagt haben: Die Rückführungspolitik ist ein integraler Bestandteil des gesamten Asyl- und Migrationspakets. Und wenn ich immer wieder auch in Reden hier im Parlament betone, dass der Pakt in seiner Gesamtheit umgesetzt werden muss, dann gehört das ebenso genauso dazu.
Sabine Verheyen: Du hast gerade gesagt, “Azmani-Kompromisse”, ich weiß nicht, ob jeder genau weiß, was Azmani-Kompromisse sind. Vielleicht kannst du das ein bisschen erläutern noch.
Lena Düpont: Genau. Also, wir haben ja hier einen Berichterstatter im Parlament, der jeweils immer hauptverantwortlich ist für die Gesetzgebungsverhandlungen. In dem Fall der Rückführungsverordnung ist es der Kollege Malik Azmani. Er ist ein niederländischer liberaler Kollege, der wirklich auch sehr, sehr viel Herzblut und Zeit und Ressourcen in die Verhandlung gesteckt hat, der wirklich auch einen guten Verhandlungsstil gehabt hat, immer wieder auch die Leute oder die Schattenberichterstatter an einen Tisch geholt hat. Aber auch der hat sich irgendwann die Zähne ausgebissen an der Position der S&D und ist eben dann auch mitgegangen zu sagen: “Jetzt müssen wir es zur Abstimmung stellen und dann müssen wir gucken, dass wir vorankommen”, denn wir haben versprochen, grundsätzlich im Übrigen, nicht nur wir als EVP, sondern auch andere Teile dieses Hauses, dass wir mit der Rückführungsverordnung durch sind, parallel zum Inkrafttreten des Paktes, damit wir diese Gesamtlogik auch wiederherstellen können. Und der Pakt muss bis Mitte Juni umgesetzt sein. Und idealerweise haben wir bis dahin auch die Rückführungsverordnung abgeschlossen. Denn das war ja auch ein wichtiger Bestandteil, weil das Funktionieren des Paktes ohne die Rückführungsverordnung eben nicht wirklich gewährleistet ist. Und deshalb war es schon notwendig, das nicht zu ziehen.
Sabine Verheyen: Wir waren ja nun immer wieder auch in der Diskussion von wegen, dass wir die Brandmauer hätten fallen lassen, usw. Gerade die EVP stand da unter Druck. Aber gerade wurde ja auch deutlich, selbst Kompromisse, die von den Liberalen vorgeschlagen worden sind, sind von S&D nicht mitgetragen worden. Das war so ein bisschen mehr die Haltung: S&D oder Berichterstatterin, S&D gegen den Rest der Welt. Oder wie sehe ich das?
Lena Düpont: Na ja, auch da kann man sich, finde ich, einfach tatsächlich noch mal die Fakten ein bisschen angucken. Also, wenn man den Vorschlag der EVP durchgeht, dann ist es genau das, was der Rat vorgeschlagen hat, was die Kommission vorgeschlagen hat, was wir auch als Änderungsanträge eingereicht haben. Wir können wenig Verantwortung dafür übernehmen, wer diesen Änderungsanträgen zustimmt. Ich bin aber auch nicht bereit, EVP-Positionen nicht mehr zu vertreten, weil möglicherweise andere mitgehen könnten. Auch das ist ein Teil der Debatte, der ein bisschen unter den Tisch gefallen ist. Der zweite Punkt: Wenn wir uns jetzt..., das Mandat ist ja im Plenum noch mal infrage gestellt worden, wenn wir uns da das Abstimmungsergebnis angucken, da sind Kollegen von den Liberalen dabei gewesen, da ist auch eine nationale Delegation der S&D-Fraktion mit dabei gewesen. Also, es ist nicht so, dass da über einen vollkommen radikalisierten, untragbaren Text abgestimmt worden wäre, sondern da sind pragmatische Lösungen drin, die sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch einen Paradigmenwechsel mit sich bringen, der aber im europäischen Recht und im nationalen Recht verankert ist. Und ich würde mich wirklich freuen, wenn tatsächlich auch die Kollegen von der S&D dann zur Schlussabstimmung feststellen würden, dass wir ein solches Instrumentarium schlicht und ergreifend brauchen. Denn der Paradigmenwechsel ist ja auch sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Kommission schon vorgegeben worden. Das heißt, wir befinden uns mit dem, was jetzt beschlossen wurde, komplett im Rahmen dessen, was Rats- und Kommissionsposition ist, und nicht irgendwo auf einer radikalen Ebene.
Sabine Verheyen: Die Trilogverhandlungen stehen jetzt an. Welche Erwartungen hast du an die Gespräche und wann spüren die Bürger dann, wenn es beschlossen ist, dann auch wirklich konkrete Auswirkungen? Du sagst jetzt gerade, Perspektive bis zum Sommer, sollte die Verordnung durch sein. Die Verhandlungen fangen ja jetzt an oder laufen schon mit dem Rat. Siehst du da die Chancen, dass das im Sommer wirklich fertig ist? Und wann wirkt das? Wann sehen die Bürger etwas davon?
Lena Düpont: Ich bin optimistisch. Tatsächlich. Und das ist auch meine Erwartungshaltung, die wir auch gegenüber dem Verhandlungsteam, der gerade erwähnte Kollege von den Liberalen ist ja Berichterstatter geblieben. Auch im Übrigen ist das einer der Vorwürfe, die dann nicht zum Tragen kamen. Ja, er ist weiterhin, und wir haben das immer unterstützt, auch der Berichterstatter geblieben. Das heißt, er wird für uns die Verhandlungen auch weiter führen auf Basis des abgestimmten Mandates. Und ich gehe davon aus, dadurch, dass wir die Kombination schon zwischen Rats-, Kommissions- und Parlamentstext an vielen Stellen haben, dass an sich die Verhandlungen jetzt auch relativ schnell vorankommen können, relativ zügig vorankommen können. Und ich glaube, das ist auch der Anspruch, den wir an uns als Fraktion, aber eben auch an dieses Haus stellen sollten.
Lena Düpont: Ich komme noch mal so ein bisschen zurück auf das, was ich am Anfang gesagt habe: Seit 2008 ist die ursprüngliche Rechtsgrundlage auf dem Tisch. Wir wissen seit geraumer Zeit, der erste Reformversuch war 2018, wir wissen, dass sie nicht funktioniert. Und ich finde, da kann man schon vom Parlament auch erwarten, dass wir jetzt nicht über ein Jahr brauchen, bis wir dann auch zu einem finalen Trilogergebnis kommen. Insofern bin ich optimistisch, dass wir bis zum Sommer fertig werden. Dann ist es an den Mitgliedstaaten, das vor allen Dingen auch zügig in nationales Recht zu implementieren. Und dann kommt natürlich der Punkt, der immer ein kleines bisschen länger dauert: Die Rechtsgrundlage ist das eine, aber tatsächlich alle Behörden national, alle Strukturen national darauf auszurichten. Das ist dann immer noch der Anpassungsprozess, der ein bisschen Zeit in Anspruch nimmt. Weil aber auch tatsächlich ja nicht nur der Druck aus den Mitgliedstaaten heraus zu diesen Verhandlungen, sondern der Druck in den Mitgliedstaaten auch effektiver rückführen zu können, so groß ist, gehe ich davon aus, dass sie sich dann auch tatsächlich ein ambitioniertes Ziel für die Umsetzung setzen werden.
Sabine Verheyen: Wir sind ja nicht beim “Zauberlehrling”, denn das ist ja auch schiefgegangen, wenn man es zu schnell mit einem Wisch machen möchte. Das heißt, eine solide und vernünftige Umsetzung ist da schon sehr wichtig.
Ich glaube, das ist ein wichtiges Stück Gesetzgebung, das wir heute hier diskutiert haben miteinander. Weil, wenn wir wirklich unsere humanitären Ansprüche, unsere Solidarität, das, was wir im Rahmen der Migration, der Asylpolitik, der Flüchtlingspolitik auch in Europa leisten wollen und auch leisten können, wenn wir das wirklich auch mit einer großen Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern erhalten wollen, dann müssen wir eben auch Menschen, die nicht einen Anspruch unter diesen Aspekten haben, ja, ich sage mal, eine Struktur geben, auch wieder in ihre Heimatländer zurückzukehren.
Lena Düpont: Es ist am Ende eine Frage des Rechtsstaates. Wenn wir Regeln setzen, die auf der einen Seite Schutz gewähren, und wir organisieren uns mit großem Aufwand, Solidaritäts- und Verantwortungsteilung innerhalb der Europäischen Union, dann gehört genauso auch dazu: Wollen wir Regeln für Rückführungspolitik setzen, dann müssen die eben auch eingehalten werden.
Lena Düpont: Und am Ende ist es ehrlicherweise auch gegenüber denjenigen, die einen Antrag auf Schutz gestellt haben, im Übrigen auch während der Paktdiskussion schon so gewesen, also die Menschen irgendwie jahrelang im Limbo zu lassen, ist jetzt auch nicht unbedingt das, was man unter humanitärer Politik versteht. Es ist auch für die Menschen, die auf der Flucht waren, ein Stück mehr Rechtssicherheit und Struktur. Ich weiß von vornherein: Habe ich eine Chance, habe ich sie nicht. Und was passiert mit mir, wenn ich nicht anerkannt werde als Flüchtling. Ich denke, dass das im Ganzen für alle Seiten ein Stück mehr Rechtssicherheit gibt.
Sabine Verheyen: Vielen Dank für diese, eure Arbeit, die ihr da zu leisten habt. Das ist sicherlich alles nicht einfach, auch im Rahmen der öffentlichen Debatte. Und deshalb danke schön für dieses Gespräch, um hier ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen und vielleicht auch so ein bisschen aufzuklären darüber, was eigentlich wirklich hier diskutiert wurde. Und die aufgeregte Debatte, die in der Öffentlichkeit stattgefunden hat, vielleicht mal wieder auf ein sachliches Niveau herunterzulenken. Vielen Dank für das Gespräch, liebe Lena. Und ich freue mich, wenn ich euch beim nächsten Europa2Go wiedersehe. Tschüss!
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